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Gerichtsentscheidungen
zum Denkmalschutz
Das Arbeiten an historischen Gebäuden verlangt von Handwerksbetrieben in
der Regel nicht nur entsprechende fachliche Kenntnisse, sondern auch eine Auseinandersetzung
mit denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen.
Ein Fachbetrieb, der Arbeiten an historischen Gebäuden ausführt muß
in der Lage sein den Hauseigentümer auf mögliche Einschränkungen
aufmerksam zu machen, die sich durch den Denkmalschutz ergeben können.
Zahlreiche Rechtsprechungen zu diesem Thema verdeutlichen die hohe Verantwortung,
in der hier Handwerksbetriebe stehen.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Gerwin Stein
Tel.: 0661/9418396
Fax: 0661/9418385
Mail: gerwin.stein@denkmalpflegeberatung.de
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Auf den nachfolgenden Seiten finden
Sie Hinweise zu Gerichtsentscheidungen, die für Handwerksbetriebe relevant
sind.
Quelle für vollständigen Wortlaut:
Stich/ Burhenne; Denkmalrecht der Länder
und des Bundes; Erich Schmidt Verlag
Urteilstexte können auch bei den jeweiligen Gerichten angefordert werden.
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